Zum OnlineBanking
Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützung beim Kontowechsel gemäß Zahlungskontengesetz

Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Wechsel Ihres Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.

Wir übernehmen den Papierkram

Wir überführen Ihre Daueraufträge

Wir schließen Ihr altes Konto

So funktioniert die gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe

Ihre Raiffeisenbank Obermain Nord eG übernimmt den Papierkram für Sie. Wir nehmen Kontakt zu Ihrer alten Bank auf, wenn Sie „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ wünschen. Daueraufträge Ihres bisherigen Kontos bei Ihrer alten Bank richten wir auf Ihrem neuen Konto bei Ihrer Raiffeisenbank Obermain Nord eG neu ein.

Die Raiffeisenbank Obermain Nord eG ist Ihre Ansprechpartnerin
  • Hauptansprechpartnerin für einen gesetzlichen Wechsel Ihres Girokontos ist immer Ihre Raiffeisenbank Obermain Nord eG als empfangende bzw. neue Bank, zu der Sie Ihre Kontoverbindung wechseln möchten.

Kontowechselermächtigung absenden
  • Ihre Raiffeisenbank Obermain Nord eG übermittelt Ihre Kontenwechselermächtigung (siehe PDF „Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe“) an die übertragende Bank, also an Ihre alte Bank.

Übermittlung von Informationen Ihrer alten Bank
  • Ihre alte Bank übermittelt uns – Ihrer Weisung entsprechend – nach Erhalt der Kontenwechselermächtigung Informationen zu Ihrem alten Konto. Außerdem wird das alte Konto Ihren Vorgaben entsprechend geschlossen.

Abschluss des Kontowechsels
  • Ihre Raiffeisenbank Obermain Nord eG als empfangende bzw. als Ihre neue Bank schließt nach Erhalt der Informationen von Ihrer alten Bank den Kontowechsel ab und nimmt weitere Unterstützungsleistungen vor, wenn Sie das wünschen.

Illustration: Person mit riesengroßem Briefumschlag in den Händen

Haben Sie noch Fragen zur gesetzlichen Kontowechselhilfe?

Wenn Sie noch Fragen haben oder den gesetzlichen Kontenwechsel in Anspruch nehmen möchten, dann helfen wir Ihnen gern weiter. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihren Kontowechsel zur Raiffeisenbank Obermain Nord eG.

Termin vereinbaren

Kontowechsel

Einfach und schnell mit unserem Wechselservice

Alternative zur gesetzlichen Kontowechselhilfe

Wechseln Sie zu uns: Mit unserem Wechselservice geht das einfach und schnell. Sie haben die Wahl zwischen dem automatischen Kontowechsel und dem manuellen Wechsel, sollten Sie kein Online-Banking nutzen. Ihre bestehenden Lastschriften und Gutschriften werden übernommen. Und für Ihre wieder einzurichtenden Daueraufträge erhalten Sie nach Durchführung des Wechselservice eine Übersicht. Zum Schluss können Sie Ihr bisheriges Konto mit dem Wechselservice direkt kündigen.

Kontowechsel in wenigen Schritten

  • Neues Konto bei Ihrer Raiffeisenbank Obermain Nord eG eröffnen
  • Daten Ihres bisherigen Kontos in unseren Wechselservice eingeben
  • Ihre Zahlungspartner überprüfen und Änderungsmitteilungen für Ihre Zahlungsempfänger erstellen – entweder für den direkten Versand durch uns oder als Download zum Ausdrucken und Selbstversenden
  • Automatische Erstellung und Versand eines Kündigungsschreibens an die bisherige Bank. Das Kündigungsschreiben können Sie alternativ auch ausdrucken, unterschreiben und an Ihre alte Bank schicken.

Ihre Vorteile mit unserem Wechselservice

  • Einfacher und schneller Kontowechsel
  • Wahl zwischen automatischer Ermittlung der Zahlungspartner oder manueller Umstellung
  • Aufbereitung Ihrer bestehenden Daueraufträge in einer Übersicht
  • Automatische Information Ihrer Zahlungspartner über Ihre neue Bankverbindung
  • Erstellung und Versand eines Kündigungsschreibens an Ihre alte Bank

Voraussetzung für die Nutzung unseres Wechselservices

Damit Sie mit unserem Wechselservice Ihre bestehenden Lastschriften, Gutschriften und Daueraufträge ganz bequem auf Ihr neues Konto übertragen können, müssen Sie dieses bereits bei uns eröffnet haben.
Für den automatischen Kontowechsel muss Ihr bisheriges Konto für das Online-Banking freigeschaltet sein.


Tipp: Sie können unseren Wechselservice auch mit Ihrem Tablet oder Smartphone nutzen. Der Touchscreen lässt sich dazu einsetzen, Ihre Schreiben ganz einfach mit Ihrer Unterschrift zu versehen. Auf diese Weise können Sie die Mitteilungen gleich online durch uns versenden lassen oder sie für den selbstständigen Versand ausdrucken.